Einfuhrumsatzsteuer verständlich erklärt
Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf praktisch alle aus Nicht-EU-Ländern eingeführten Waren erhoben, unabhängig vom Warenwert.
| Fällig seit | Juli 2021 für alle Sendungen, auch unter 22 Euro |
|---|---|
| Bemessungsgrundlage | Warenwert plus Zoll plus Verbrauchsteuer |
| Rechtsgrundlage | § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) |
Warum die Einfuhrumsatzsteuer wichtig ist
Anders als der Zoll, der nur bei Überschreiten bestimmter Wertgrenzen anfällt, wird die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich auf jede eingeführte Ware erhoben, unabhängig vom Wert. Die frühere Steuerbefreiung für Kleinsendungen unter 22 Euro wurde bereits 2021 abgeschafft.
Wie sie berechnet wird
Bemessungsgrundlage ist nicht nur der reine Warenwert, sondern die Summe aus Warenwert, gegebenenfalls anfallendem Zoll und Verbrauchsteuern. Der reguläre Steuersatz orientiert sich am inländischen Umsatzsteuersatz.
Häufige Fragen
Muss ich Einfuhrumsatzsteuer auch bei kleinen Beträgen zahlen?
Ja, seit Juli 2021 gibt es keine Bagatellgrenze mehr, die Steuer fällt grundsätzlich auf jede Einfuhr an.
Wer zieht die Einfuhrumsatzsteuer ein?
In der Regel der Zoll bei der Einfuhr, bei Paketsendungen häufig treuhänderisch über den Paketdienstleister oder direkt über die Plattform beim Kauf (IOSS-Verfahren).
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Hauptzollamt.