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Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist eine Kontrolleinheit des Zolls gegen illegale Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug und Mindestlohnverstöße.

Zuständige StelleHauptzollämter, Direktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
RechtsgrundlageSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

Aufgabe der FKS

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist eine Organisationseinheit des Zolls, die illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, Sozialleistungsbetrug im Zusammenhang mit Beschäftigung sowie Mindestlohnverstöße bekämpft. Sie führt dazu unangekündigte Kontrollen bei Arbeitgebern und Beschäftigten durch.

Was bei einer Kontrolle geprüft wird

Kontrolliert werden unter anderem die Anmeldung zur Sozialversicherung, die Einhaltung des Mindestlohns und ob ausländische Beschäftigte über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügen.

Häufige Fragen

Wer kann von der FKS kontrolliert werden?

Grundsätzlich jeder Arbeitgeber und jede Beschäftigte Person in Deutschland, branchenübergreifend, mit Schwerpunkten etwa im Bau-, Gaststätten- und Reinigungsgewerbe.

Welches Hauptzollamt ist zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des kontrollierten Betriebs beziehungsweise dem Ort der Beschäftigung.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Hauptzollamt.