Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern
Wer bei Händlern außerhalb der EU bestellt, etwa in China, den USA oder dem Vereinigten Königreich, sollte Zollabgaben und Bearbeitungsgebühren einkalkulieren.
| Pauschalzoll bis 150 Euro | 3 Euro je Warengruppe (seit 1. Juli 2026) |
|---|---|
| Einfuhrumsatzsteuer | Immer fällig, unabhängig vom Warenwert |
| Beispiel Servicepauschale | DHL rund 7,50 Euro pro Paket, UPS ab etwa 14 US-Dollar |
Was ein Fernverkauf ist
Die neuen Regeln greifen, wenn ein sogenannter Fernverkauf vorliegt: Der Verkäufer organisiert den Versand oder ist daran beteiligt, und die Ware wird an Privatkunden in der EU geliefert. Das betrifft praktisch jede reguläre Online-Bestellung bei einem Händler außerhalb der EU.
Warum die Herkunft nicht das entscheidende Kriterium ist
Nicht das Ursprungsland der Ware ist ausschlaggebend, sondern dass die Lieferung aus einem Drittland in die EU erfolgt. Das betrifft Bestellungen aus China ebenso wie aus den USA oder Großbritannien.
Was bei Rücksendungen passiert
Der einmal gezahlte Zoll wird bei einer Rücksendung nicht automatisch erstattet. Das sollte vor allem bei größeren Bestellungen mit unsicherem Passformrisiko bedacht werden.
Häufige Fragen
Betrifft das auch Bestellungen bei bekannten Marktplätzen?
Ja, die Regelung ist plattform- und länderunabhängig, solange die Ware aus einem Nicht-EU-Land als Fernverkauf an eine Privatperson in der EU geliefert wird.
Was ist das IOSS-Verfahren?
Der Import-One-Stop-Shop erlaubt es Händlern, Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Verkauf zu erheben, damit bei der Einfuhr keine zusätzliche Abwicklung nötig ist. Ob ein Händler daran teilnimmt, zeigt sich meist im Bestellprozess.
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Hauptzollamt.