Kfz-Einfuhr aus dem Ausland: Zoll und Steuern
Wer ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einführt, muss es beim Zoll anmelden und gegebenenfalls Abgaben entrichten.
| Betroffene Abgaben | Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, ggf. Kraftfahrzeugsteuer |
|---|---|
| Bemessungsgrundlage | Fahrzeugwert im Einfuhrzeitpunkt |
Wann eine Einfuhr zollpflichtig ist
Ein Kfz aus einem EU-Land lässt sich in der Regel ohne Zollformalitäten einführen. Kommt das Fahrzeug dagegen aus einem Nicht-EU-Land, etwa im Rahmen eines Umzugs oder Kaufs im Ausland, wird es wie jede andere Wareneinfuhr behandelt und ist grundsätzlich zoll- und einfuhrumsatzsteuerpflichtig.
Übersiedlungsgut als Ausnahme
Bei einem vollständigen Wohnsitzwechsel aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabenbefreiung für das mitgebrachte Fahrzeug als Übersiedlungsgut infrage kommen. Die genauen Voraussetzungen prüft das zuständige Hauptzollamt im Einzelfall.
Häufige Fragen
Muss ich mein Auto beim Zoll anmelden, wenn ich es aus den USA mitbringe?
Ja, bei einer regulären Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land ist eine Zollanmeldung erforderlich.
Gilt das auch für Fahrzeuge aus der Schweiz?
Ja, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, gelten dieselben Grundsätze wie bei anderen Nicht-EU-Ländern.
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Hauptzollamt.