Reisefreimengen für Tabak, Alkohol und Kaffee
Für Genussmittel gelten eigene Mengengrenzen, getrennt von den allgemeinen Wertgrenzen für sonstige Waren.
| Zigaretten aus Nicht-EU-Ländern | 200 Stück |
|---|---|
| Zigarillos | 100 Stück |
| Zigarren | 50 Stück |
| Rauchtabak | 250 Gramm |
| Spirituosen über 22 % Vol. | 1 Liter |
| Alkoholische Getränke bis 22 % Vol. | 2 Liter |
| Zigaretten bei EU-Reisen (Richtmenge) | 800 Stück |
| Bier bei EU-Reisen (Richtmenge) | 110 Liter |
Unterschied zwischen EU- und Nicht-EU-Reisen
Bei Reisen innerhalb der EU gelten deutlich höhere Richtmengen, da hier keine Einfuhrabgaben anfallen, solange die Waren erkennbar für den Eigenbedarf bestimmt sind. Bei der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land gelten dagegen feste, niedrigere Freimengen.
Kombinierbarkeit der Tabak-Mengen
Die verschiedenen Tabakwaren-Mengen lassen sich anteilig miteinander kombinieren, solange die Gesamtmenge nicht überschritten wird, zum Beispiel 100 Zigaretten zusammen mit 125 Gramm Rauchtabak.
Altersgrenzen beachten
Tabakwaren und Alkohol sind erst ab 17 Jahren abgabenfrei einführbar, für Kaffee gilt eine Altersgrenze von 15 Jahren.
Häufige Fragen
Gelten die Genussmittel-Mengen zusätzlich zur Wertgrenze?
Ja, Tabak und Alkohol werden mengenmäßig unabhängig von den Wertgrenzen für sonstige Waren betrachtet.
Was passiert bei Überschreitung?
Die überschüssige Menge muss angemeldet werden, dafür werden Zoll und die jeweilige Verbrauchsteuer (Tabak- oder Alkoholsteuer) fällig.
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Hauptzollamt.