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Verbote und Beschränkungen bei der Wareneinfuhr

Manche Waren dürfen nicht oder nur mit Genehmigung eingeführt werden, unabhängig von Wertgrenzen und Reisefreimengen.

Betroffene BereicheGeschützte Tier- und Pflanzenarten, Waffen, bestimmte Medikamente, Falschgeld, Kulturgüter
Rechtsgrundlage u. a.Artenschutz-Verordnungen, Waffengesetz, Arzneimittelgesetz

Warum Verbote unabhängig von Freigrenzen gelten

Verbote und Genehmigungspflichten bestehen unabhängig davon, ob eine Ware innerhalb der Reisefreimenge oder Wertgrenze liegt. Auch ein Mitbringsel im Wert von wenigen Euro kann betroffen sein, wenn es unter ein Verbot fällt, etwa Produkte aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten.

Typische Problemfälle bei Reisemitbringseln

Neben offensichtlichen Fällen wie Waffen oder Falschgeld geraten auch alltägliche Mitbringsel wie bestimmte Lederwaren, Felle, Kakteen, Muscheln oder Souvenirs aus geschütztem Material in den Fokus des Artenschutzes.

Milch- und Fleischprodukte aus Nicht-EU-Ländern

Für tierische Erzeugnisse wie Käse, Wurst oder Fleisch aus Nicht-EU-Ländern gelten strenge Einfuhrbeschränkungen, die auch kleine Reisemengen betreffen können.

Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob eine Ware betroffen ist?

Im Zweifel lohnt sich vor der Reise ein Blick auf die Informationsseiten des Zolls oder eine Nachfrage direkt beim zuständigen Hauptzollamt.

Was passiert bei einem Verstoß?

Je nach Schwere kann das von der Beschlagnahmung der Ware bis zu einem Straf- oder Bußgeldverfahren reichen.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Hauptzollamt.