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Verbrauchsteuern: Welche der Zoll verwaltet

Neben Zöllen verwaltet die Zollverwaltung eine Reihe bundesgesetzlich geregelter Verbrauchsteuern.

BeispieleEnergiesteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Kaffeesteuer, Biersteuer, Luftverkehrsteuer, Kraftfahrzeugsteuer
Rechtsgrundlage§ 12 Absatz 2 Finanzverwaltungsgesetz (FVG)

Warum der Zoll auch für Steuern zuständig ist

Die Hauptzollämter sind nach § 12 Absatz 2 FVG nicht nur für Zölle, sondern auch für eine Reihe bundesgesetzlich geregelter Verbrauchsteuern zuständig. Das liegt historisch daran, dass diese Steuern häufig an der Grenze oder beim Inverkehrbringen von Waren anfallen, ähnlich wie Zölle.

Beispiele aus dem Alltag

Die Kaffeesteuer, Biersteuer und Tabaksteuer betreffen viele Alltagsprodukte. Auch die Kraftfahrzeugsteuer und die Luftverkehrsteuer, die beim Ticketkauf anfällt, werden von der Zollverwaltung verwaltet.

Häufige Fragen

Zahle ich Verbrauchsteuern direkt an den Zoll?

Bei den meisten Verbrauchsteuern zahlen Hersteller oder Importeure die Steuer, die dann im Verkaufspreis enthalten ist. Direkten Kontakt mit dem Zoll haben Privatpersonen vor allem bei Reisemitbringseln oder Einfuhren, die die Freimengen überschreiten.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Hauptzollamt.