Zollanmeldung: Wann und wie sie nötig wird
Wer Wertgrenzen oder Freimengen überschreitet oder gewerblich einführt, muss die Ware aktiv beim Zoll anmelden.
| Mündliche Anmeldung | Möglich bei Reisenden innerhalb der Freigrenzen |
|---|---|
| Schriftliche/elektronische Anmeldung | Erforderlich bei gewerblichen Einfuhren und größeren Sendungen |
Mündliche versus schriftliche Anmeldung
Reisende, die die Reisefreimengen überschreiten, können die Mehrmenge in der Regel mündlich beim anwesenden Zollpersonal anmelden. Gewerbliche Einfuhren und größere Warensendungen erfordern dagegen eine förmliche, meist elektronische Zollanmeldung.
Der grüne und rote Ausgang am Flughafen
An vielen Flughäfen wählen Reisende zwischen dem grünen Ausgang ohne anmeldepflichtige Waren und dem roten Ausgang mit anmeldepflichtigen Waren. Wer durch den grünen Ausgang geht, erklärt damit automatisch, keine anmeldepflichtigen Waren mitzuführen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich vergesse anzumelden?
Wird eine anmeldepflichtige Ware bei einer Kontrolle entdeckt, kann das als Steuerhinterziehung oder Ordnungswidrigkeit gewertet werden, zusätzlich zur nachträglichen Abgabenerhebung.
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Hauptzollamt.