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Zollanmeldung: Wann und wie sie nötig wird

Wer Wertgrenzen oder Freimengen überschreitet oder gewerblich einführt, muss die Ware aktiv beim Zoll anmelden.

Mündliche AnmeldungMöglich bei Reisenden innerhalb der Freigrenzen
Schriftliche/elektronische AnmeldungErforderlich bei gewerblichen Einfuhren und größeren Sendungen

Mündliche versus schriftliche Anmeldung

Reisende, die die Reisefreimengen überschreiten, können die Mehrmenge in der Regel mündlich beim anwesenden Zollpersonal anmelden. Gewerbliche Einfuhren und größere Warensendungen erfordern dagegen eine förmliche, meist elektronische Zollanmeldung.

Der grüne und rote Ausgang am Flughafen

An vielen Flughäfen wählen Reisende zwischen dem grünen Ausgang ohne anmeldepflichtige Waren und dem roten Ausgang mit anmeldepflichtigen Waren. Wer durch den grünen Ausgang geht, erklärt damit automatisch, keine anmeldepflichtigen Waren mitzuführen.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich vergesse anzumelden?

Wird eine anmeldepflichtige Ware bei einer Kontrolle entdeckt, kann das als Steuerhinterziehung oder Ordnungswidrigkeit gewertet werden, zusätzlich zur nachträglichen Abgabenerhebung.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Hauptzollamt.