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Zollfreigrenze für Online-Bestellungen: Die Reform ab Juli 2026

Zum 1. Juli 2026 ist die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern entfallen.

Pauschaler Zollbetrag3 Euro je Warenkategorie in der Sendung
Gilt seit1. Juli 2026
RechtsgrundlageVerordnung (EU) 2026/382
BetrifftSendungen aus allen Nicht-EU-Ländern, z. B. China, USA, Vereinigtes Königreich

Was sich konkret ändert

Bis Ende Juni 2026 waren Warensendungen bis zu einem Wert von 150 Euro grundsätzlich zollfrei, auch wenn Einfuhrumsatzsteuer bereits seit 2021 auf alle Sendungen anfiel. Seit dem 1. Juli 2026 wird zusätzlich ein pauschaler Zollbetrag von 3 Euro je tariflicher Warengruppe innerhalb einer Sendung erhoben.

Wie die Zählung pro Warengruppe funktioniert

Enthält ein Paket mehrere Produkte derselben Zolltarifposition, etwa vier gleiche Paar Socken, fällt der Betrag nur einmal an. Enthält die Sendung dagegen unterschiedliche Warengruppen, etwa Socken, ein Ladekabel und ein Plüschtier, wird der Betrag für jede Gruppe gesondert erhoben.

Wer die Abwicklung übernimmt

In der Regel übernehmen der Händler oder der Paketdienstleister die Zollanmeldung. Paketdienste berechnen dafür meist eine zusätzliche Auslagen- oder Servicepauschale, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfällt.

Häufige Fragen

Ab wann genau gilt die neue Regelung?

Seit dem 1. Juli 2026. Sie gilt auch für Bestellungen, die vor diesem Datum aufgegeben wurden, sofern die Einfuhr erst danach erfolgt.

Ist die 3-Euro-Abgabe eine Übergangslösung?

Ja, sie gilt als befristete Regelung für die Jahre 2026 bis 2028, bis die vollständige EU-Zolldatenplattform (EU Customs Data Hub) zur Verfügung steht.

Kommen noch weitere Gebühren hinzu?

Ja, zusätzlich zur pauschalen Zollabgabe fällt Einfuhrumsatzsteuer an, berechnet auf Warenwert plus Zoll. Ab November 2026 soll zudem eine separate Bearbeitungsgebühr der Paketdienste hinzukommen.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Hauptzollamt.